- Übersprunghandlung
- Über|sprung|hand|lung 〈f. 20; Verhaltensforschung〉 Handlung, die auftritt, ohne dass im gegenwärtigen Verhaltensablauf die Bedingungen dafür gegeben sind
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Über|sprung|hand|lung, die; -, -en (Verhaltensf.):(bei Mensch u. Tier) in einer Konfliktsituation auftretende Handlung od. Verhaltensweise ohne sinnvollen Bezug zu dieser Situation.* * *
Übersprunghandlung,Übersprungbewegung, Verhaltensweise bei Tieren (auch beim Menschen) im Verlauf eines Verhaltenskomplexes (Funktionskreis) ohne sinnvollen Bezug zu diesem, d. h. zur gegebenen Situation. Übersprunghandlungen sind meist Verhaltenselemente, die im Normalfall häufig aktiviert werden (z. B. Putzen, Nahrungsaufnahme). Sie treten v. a. auf, wenn ein Appetenzverhalten verhindert wird, bei Verhinderung der Endhandlung einer angeborenen Verhaltensweise durch Entfernen ihres Objektes oder auch bei gleichzeitiger Aktivierung von nicht miteinander zu vereinbarenden Motivationen. Ursprünglich wurde angenommen, dass eine Übersprunghandlung durch das »Überfließen« gestauter Triebenergie zustande kommt und nicht aufgrund eines eigenen zugrunde liegenden Triebes. Neueren Theorien zufolge entstehen Übersprunghandlungen beim Vorliegen zweier konkurrierender Verhaltenstendenzen, die sich gegenseitig hemmen und dadurch einer dritten Verhaltenstendenz ermöglichen aufzutreten (Enthemmungskonzept).* * *
Über|sprung|hand|lung, die; -, -en (Verhaltensf.): (bei Mensch u. Tier) in einer Konfliktsituation auftretende Handlung od. Verhaltensweise ohne sinnvollen Bezug zu dieser Situation.
Universal-Lexikon. 2012.